Energieausweis für Gebäude in Tirol

Wozu dieser Ausweis?

Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen neuen Gebäuden, bereits beim behördlichen Bauverfahren einen Energie-Ausweis. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig.

Seit 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf, oder Vermietung von Wohnungen, Büros, oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts.

Die Gesetze gemäß der EU-Richtlinie

Wenn sie sich selbst über das Gesetz informieren wollen, klicken sie auf den nachstehenden Link.

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012

Erklärung der Begriffe im Energieausweis:

An dieser Stelle werden nur Energieausweise für Wohngebäude betrachtet. Diese enthalten den Heizwärmebedarf, den Warmwasser-Wärmebedarf, den Heiztechnik-Energiebedarf, den Endenergiebedarf und ggf. noch Empfehlungen für Verbesserungen. Ein eventueller Kühlbedarf oder der Bedarf für die Beleuchtung sind nicht enthalten, diese Werte werden nur für Nicht-Wohngebäude ermittelt.

Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl):

Der spezifische Heizwärmebedarf (die eigentliche Energiekennzahl) ist der gebräuchlichste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben. Diese Energiekennzahl wird in kWh/m².a angegeben (sprich: Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr). Sie sagt aus, wieviel Energie Ihr Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigen würde, wenn es am Referenzstandort stehen würde (also auf Basis eines Referenzklimas, nicht am tatsächlichen Standort). Damit ist dieser Wert zum Vergleich der thermischen Qualität von Häusern sehr gut geeignet. Um den Kennwert auf einen Blick abschätzen zu können wird er neben die farbige Skala in der entsprechenden Kategorie gedruckt.

Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (am Standort des Gebäudes):

Dieser Heizwärmebedarf beschreibt den zu erwartenden Energieverbrauch bei Ihrem Haus. Je nach Ihrem Benutzerverhalten (energiesparendes Verhalten) kann Ihr tatsächlicher Verbrauch auch abweichen. Bei Neubauten ist im ersten Jahr der Verbrauch oft deutlich erhöht, weil Bauteile noch austrockenen müssen.

Warmwasserwärmebedarf WWWB, Heiztechnikenergiebedarf HTEB:

Der Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung und der Energiebedarf für die Verluste der Heizungsanlage (bei Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Abgabe).

Weitere Begriffe

Energiebedarf

Die notwendige von außen zugeführte Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser (zB. der Strom für die Wärmepumpe oder der Energieinhalt der gelieferten Pellets, Holz, Öl, etc). Mit dieser wird also nicht nur der Bedarf für Heizung und Warmwasser gedeckt, sondern auch alle Verluste, die dabei entstehen.

Brutto-Grundfläche:

Wird auch als Bruttogeschoßfläche oder Bruttogrundrissfläche bezeichnet. Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Flächen inklusive der Wände (ohne Wände wäre es die Nettogeschoßfläche).
Auf diesen Wert wird der jährliche Energiebedarf bezogen.


Kompaktheit (A/V-Verhältnis):

Diese stellt einen Kennwert für die Gebäudegeometrie dar.

Klimaregion

In der Realität wird das Haus einen anderen Energiebedarf haben als am Referenzstandort.
Aus diesem Grund wird das Standortklima mittels der Klimaregionen berücksichtigt.


Klimadaten:

Die Klimadaten beschreiben die langjährigen Durchschnittswerte für Ihre Bauortadresse. Die Heiztage beschreiben die Anzahl der Tage, an denen in durchschnittlichen Häusern geheizt werden muss. Die Heizgradtage beschreiben dazu noch, wieviel Temperaturunterschied an den Heiztagen zwischen außen und innen besteht. Die Normaußentemperatur gibt die kälteste Durchschnittstemperatur im Jahr an (im langjährigen Durchschnitt). Die Globalstrahlung ist jene Energie, die von der Sonne auf einen m² ebene Fläche während einer Heizperiode geliefert wird.

 

Der U-Wert beschreibt bei einem Bauteil (z.B. Wand oder Fenster) den Wärmedurchgang je Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen. Der U-Wert sollte also bei jedem Bauteil der thermischen Hülle möglichst niedrig sein. Im Energieausweis ist deshalb auch der mittlere U-Wert der Gebäudehülle angegeben.


Energieeinsparung - "Ein weiter Weg bis 2020":